Hinweise zur Vollkasko-Versicherung
Die Vollkasko-Versicherung deckt Schäden am Schiff durch plötzliche gewaltsame äussere Einwirkung, z.B. durch Zusammenstoss, Auffahren auf Grund, Knicken oder Brechen von Masten sowie Reissen von stehendem und laufendem Gut.
Pro versichertes Vollkasko-Ereignis ist ein Selbstbehalt von CHF 300.-- (H-Boot) / 500,-- (Etap und Inferno) zu entrichten.
Beschädigungen und/oder Verluste, welche nicht durch die Vollkasko-Versicherung gedeckt sind oder sich bei einer Windstärke unter 75 km/h / 8Bf ereignen, müssen vom Verursacher selbst bezahlt werden. Darunter fällt z.B. das versehentliche Versenken der Badeleiter
oder einer Winschkurbel.
Eventuell können solche Schäden bei der Privat-Haftpflichtversicherung angemeldet werden.
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